Stand 1.2.2022
Das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept der Europäischen Theaterakademie GmbH „Konrad Ekhof“ Hamburg soll die Durchführung und notwendigen Maßnahmen für den Bundeswettbewerb Biennale Tanzausbildung 2022 Stuttgart unter Bedingungen der SARS-CoV-2- Pandemie regeln.
Vorbemerkung
Der Bundeswettbewerb ist eine Bildungsveranstaltung der Ausbildungskonferenz Tanz – der Zusammenschluss der zehn deutschen staatlichen Tanz Ausbildungsinstitutionen. Im Theaterhaus Stuttgart kommen der Zeit vom 21. – 27. Februar 2022 Studierende der Abschlussklassen mit Lehrenden, Workshopleiter:innen, Künstler:inen und Wissenschaftler:innen zusammen. In Workshops, Gesprächsformaten, thematischen Inputs, einem Symposium sowie einem Rahmenprogramm kommen die Studierenden mit künstlerischen Positionen und Perspektiven in Kontakt, die auf unterschiedliche Art ihr Verhältnis zur Gesellschaft thematisieren. Die Teilnehmer:innen erleben so vielfältige Möglichkeiten, wie sich in und durch Tanz agieren lässt und sind eingeladen, ihre eigenen persönlichen sowie beruflichen Fragen anhand des Themas zu reflektieren. Es handelt sich dabei um eine interne, geschlossen Veranstaltung. Öffentliches Publikum nimmt nicht teil, ist nicht zugelassen.
Folgende Voraussetzung müssen allen Teilnehmer:innen erfüllen, um an dem Bundeswettbewerb im Theaterhaus Stuttgart teilnehmen zu können
1.) Alle Teilnehmer:innen sind entweder genesen, geimpft (die Zweifachimpfung bzw. Genesung darf nicht länger als drei Monate zurückliege) oder geboostert. Die Hochschulen sind dafür zuständig einen ausreichenden Status zu prüfen. Eine Bestätigung hierüber muss bis spätestens 14.02.2022 vorliegen.
2.) Alle Teilnehmer:innen machen ab dem 17. Februar bis zum 21. Februar 2022 täglich einen Bürger:innentest (amtlicher Schnelltest). Die Hochschulen sind dafür zuständig die negativen Testergebnisse zu dokumentieren und vor Ankunft schriftlich zu bestätigen.
3.) Alle Teilnehmer:innen werden jeden Morgen vor dem Einlass in das Theaterhaus Stuttgart in einem Testzentrum getestet. Nur negativ getestete Personen erhalten Einlass ins Theaterhaus.
4.) Wer positiv getestet wird, wird vom Testcenter beim Gesundheitsamt Stuttgart gemeldet. Die weitere Teilnahme an der Biennale und der Zugang zum Theaterhaus ist dann nicht mehr möglich. Positiv getestete Personen müssen sich unverzüglich auf schnellstem und sicherstem Wege zurück an Ihren Wohnort begeben, dort einen PCR-Test machen lassen und bis zu dessen Ergebnis in Quarantäne begeben. Die Organisation sowie die entstehenden Kosten für die Rückreise müssen von der jeweiligen Institution getragen werden.
Da es sich hier um eine Bildungsveranstaltung mit beschränktem, dokumentierten Zugang handelt – eine geschlossene Veranstaltung mit namentlich bekannten Teilnehmer:innen – ist, lt. Corona-Regeln des Landes Baden-Württemberg, 3G mit Testung alle 3 Tage – unter Einhaltung der Hygiene-Regel, Hände waschen, Maske tragen und Dokumentation – vorgeschrieben.
Das Konzept wurde von der Europäischen Theaterakademie GmbH „Konrad Ekhof“ Hamburg (Peter Boragno und Dino Spiri) zusammen mit dem Kuratoren Team (David Russo, Susanne Treibel und Britta Wirthmüller) unter Berücksichtigung der rechtlichen Lage und auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes erarbeitet und wird ständig fortgeführt. Dadurch passt es sich dem dynamischen Verlauf der Corona Pandemie und den geltenden Verordnungen an. Verantwortlich für die Umsetzung ist Peter Boragno.
Zielsetzung dieses Teils des Schutz- und Hygienekonzeptes ist der bestmögliche Schutz der Teilnehmer:innen als auch der Beschäftigten vom Theaterhaus vor Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus.
Nach derzeitigem Kenntnisstand verbreitet sich das Virus vor allem durch Tröpfcheninfektion bzw. durch Aerosole in der Raumluft, aber auch über Schmierinfektion. Das Tragen von FFP2 Masken, Abstände einhalten, Kontaktvermeidung, Hygiene und Belüftung haben sich als wirkungsvolle Maßnahmen zum Infektionsschutz herausgestellt und bilden die Basis für Aktivitäten während der Woche im Theaterhaus.
Die 8. Biennale Tanzausbildung 2022 Stuttgart ist mit ihren Teilnehmer:innen Gast im Theaterhaus. Alle Teilnehmer:innen werden gebeten die Corona-Regeln einzuhalten und den Anweisungen der Mitarbeiter:innen des Theaterhauses Folge zu leisten.
Maßnahmen
Allgemeine
Alle Teilnehmer:innen werden jeden Morgen in einem Testzentrum getestet (Schnelltest) und erhalten nur mit einem negativen Testergebnis Einlass ins Theaterhaus. Darüber hinaus wurde vorher kontrolliert, ob das die Teilnehmer:innen entweder gebooster sind oder aber in den letzten drei Monaten doppelt geimpft bzw. genesen. Im gesamten Gebäude, einschließlich der Sitzplätze in den Veranstaltungssälen, besteht allzeitig die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske (Masken). 5 Masken werden den Teilnehmer:innen zur Verfügung gestellt.
Folgende Regeln gelten in den Veranstaltungssäle für die unterschiedlichen Formate
T2/ T3/ T4
Für Training
– Während der Trainings sollen Masken getragen werden.
– Das generelle Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten
– In den Umkleiden sollte nicht geduscht werden
– Die Lüftung wird für die Zeit, in der die Säle genutzt werden entsprechend der Anzahl der Anwesenden eingestellt.
Für Workshop
– Während der Workshops sollen Masken getragen werden.
– Das generelle Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten
– In den Umkleiden sollte nicht geduscht werden
– Die Lüftung wird für die Zeit, in der die Säle genutzt werden entsprechend der Anzahl der Anwesenden eingestellt.
Für Feedbackrunden
– Während der Feedbackrunden sollen die Teilnehmer:innen Masken tragen
– Das generelle Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten
– Die Lüftung wird für die Zeit, in der die Säle genutzt werden entsprechend der Anzahl der Anwesenden eingestellt.
Für Präsentationen
– Während der Präsentationen sollen die Masken getragen werden
– Das generelle Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten
– In den Umkleiden sollte nicht geduscht werden
– Für die Teilnehmer:innen, die von der Tribüne zuschauen, gilt auf den Tribünen das Abstandsgebot und das Tragen der Maske.
– Die Lüftung wird für die Zeit, in der die Säle genutzt werden entsprechend der Anzahl der Anwesenden eingestellt.
Für Symposium
– Während des Symposiums müssen die Akteure beim Talk auf der Bühne keine Masken tragen. Wenn sich die Akteure nicht bewegen und das Abstandsgebot eingehalten wird
– Das generelle Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten
– Für die Teilnehmer:innen, die von der Tribüne zuschauen, gilt auf den Tribünen das Abstandsgebot und das Tragen der Maske.
– Die Lüftung wird für die Zeit, in der die Säle genutzt werden entsprechend der Anzahl der Anwesenden eingestellt.
PROBEBÜHNE UND GLASHAUS
Für Workshop
– Während der Workshops sollen Masken getragen werden.
– Das generelle Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten
– In den Umkleiden sollte nicht geduscht werden
– Die Fenster müssen jede Stunde für 15 Minuten geöffnet werden
Feedbackrunden
– Während der Feedbackrunden sollen die Teilnehmer:innen Masken tragen
– Das generelle Abstandsgebot von 1,5 Meter ist einzuhalten
– Die Fenster müssen jede Stunde für 15 Minuten geöffnet werden
SPORTHALLE
Für Mittag- und Abend-Essen
– Während des Anstellens an der Essensausgabe ist darauf zu achten, dass der Abstand eingehalten und die Masken getragen werden.
– Die Teilnehmer:innen sind gehalten, sich auch mit Abstand an die Tische zu setzen.
Generelle Informationen
Desinfektionsmittel-Spender sollen für alle Teilnehmer:innen in ausreichender Anzahl vorhanden sein.
Die Veranstaltungssäle des Theaterhauses sind mit einer Quelllüftung ohne Mischluftanteil ausgestattet. D.h. die Säle werden ausschließlich und unabhängig voneinander mit Außenluft versorgt. Die Lüftung wird aus Gründen des Infektionsschutzes mit erhöhter Leistung betrieben. Der Schwellwert, bei dem die Zwangslüftung aktiv wird, liegt bei einer CO2-Konzentration von 700 ppm.
Das Foyer des Theaterhauses verfügt über keine maschinelle Lüftungsanlage und wird über geöffnete Fenster, Türen und Dachluken gelüftet. Im Bereich des Haupteingangs wurden zusätzliche Lamellenfenster installiert, um die Belüftung des Foyers zu gewährleisten.
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